Vertragsbedingungen Flatrate

 

 

1.Vertragsbeginn/ Vertragslaufzeit


Die Flatrate beginnt am dd.mm.yyyy (täglich möglich) und wird über mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Sie verlängert sich wie folgt:


  • Verlängerung um 12 Monate, falls er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.

Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon jeweils unberührt.


Bei einem Wohnortwechsel (Entfernung über 30 km zu dem nächsten Kursort) kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zur nächsten Beitragsfälligkeit vorzeitig beendet werden. Die Kündigung ist nur schriftlich und in Verbindung einer Anmeldebestätigung des neuen Wohnortes gültig.


Kurze Erkrankungen entbinden nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit ab 4 Wochen Dauer, einem begrenzten Wohnortwechsel (z.B. Studium, Bundeswehr,...) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden – jedoch nicht länger als 1 Jahr.

Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR an.

Die Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer entsprechenden offiziellen Bescheinigung mit konkreter Zeitangabe. Im Fall der Beitragsfreistellung ist vom Mitglied eine Stilllegungsvereinbarung auszufüllen.

In oben genannten Fällen verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat.

Ein schriftlich zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.



2. Beitragszahlungen


Die Beiträge sind monatlich im Voraus per Überweisung (ggf. Dauerauftrag) zu zahlen.

Kommt das Mitglied mit Zahlung von 2 Raten in Verzug, so wird der Beitrag, der bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu zahlen ist, sofort fällig.

Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5 EUR fällig.

Für den Fall der Nichtzahlung behält sich BewegungsWille eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt das Mitglied.


Bei einer Änderung des Steuersatzes durch den Gesetzgeber ist BewegungsWille berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Mitgliedsbeiträge können im Rahmen einer jährlichen Inflationsanpassung von mindestens 2%, höchstens jedoch 5% erhöht werden.



3. Übertragbarkeit


Die Rechte des Mitglieds aus dieser Mitgliedschaft, sind nicht übertragbar.

Für den Fall eines Verstoßes hiergegen, verpflichtet sich jedes Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 250,-- EUR.

Soweit die dem Kunden überlassenen Rechte durch einen von ihm vertretenden Umstand durch Dritte missbraucht werden und hierdurch ein Schaden entsteht, ist hierfür der Kunde verantwortlich.



4. Haftungsausschluss


Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. BewegungsWille haftet ausschließlich im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet BewegungsWille nicht.

Jeder Trainer bei BewegungsWille ist freiberuflich tätig. Ansprüche, die dem Inhalt der Kursstunde betreffen, müssen beim Trainer geltend gemacht werden.

Das Mitglied erklärt, sporttauglich zu sein. Später beigebrachte Sportuntauglichkeitsbescheinigungen für bereits bestehende Krankheitsbilder entbinden nicht von der Beitragspflicht.



5. Kursangebot/Kursausstattung


BewegungsWille bleibt es vorbehalten, im Bedarfsfall Kurse in andere Räumlichkeiten im Umkreis Nordendorf zu verlegen, ein anderes Kursangebot zu schaffen oder einen Trainerwechsel vorzunehmen. Dies berechtigt nicht zu einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages.

BewegungsWille stellt dem Mitglied Fitnessgeräte und Infrastruktur während des Kurses zur Verfügung. Die Benutzung ist auf Dauer des vorliegenden Vertrages beschränkt und erfolgt auf eigenes Risiko. Seitens BewegungsWille besteht für das Mitglied kein Versicherungsschutz.

Die Hausordnung der jeweiligen Räumlichkeiten ist Bestandteil des Vertrages und gilt zu beachten. Wer grob gegen Regeln des Anstandes oder der Hausordnung verstößt, erhält ohne schriftliche Nachricht Hausverbot. Der Mitgliedsbeitrag muss in diesem Fall jedoch bis zum Ablauf des regulären Vertrages weiter entrichtet werden.

Die Mindestteilnehmeranzahl liegt bei 6 Personen. Sollte die Buchungsquote darunter liegen, fällt der jeweilige Kurs leider aus. Eine Beitragsrückerstattung wird nur dann, anteilig pro Woche gewährt, wenn die Kursquote unter 3 Std. pro Woche fällt. Welcher Kurs stattfindet, hängt von der Anzahl der gemeldeten Personen und äußeren Umständen ab und kann jede Woche variieren. Ein Absagen des Kurses durch BewegungsWille erfolgt bis spätestens 2 Stunden vor Kursbeginn.

Das Mitglied ist berechtigt, das gesamte Kursangebot zu nutzen. Das Angebot wird auf der Homepage und dem Onlinekalender bekannt gegeben. Für Workshops, Specials und Personal Training können Mehrkosten entstehen.



6. Sonstiges


Änderung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind BewegungsWille unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.


Vertragsbedingungen herunterladen (PDF)
Share by: